Wasser – noch kein Menschenrecht

Erst letzte Woche fanden sich ExpertInnen aus aller Welt in Stockholm zur „World Water Week“ zusammen, um sich Gedanken über das Verhältnis zwischen Wasser und Nahrungsmittelsicherheit zu machen. Die Ressource Wasser wird zunehmend knapp und der Zugang zu ihr ist nach wie vor in höchstem Maße ungleich verteilt: Während große Teile der westlichen Welt sich kaum Gedanken über Wasserknappheit machen (müssen), ist sie in den meisten Entwicklungsländern bittere Realität.

Auf diesen Umstand macht auch eine neue Kampagne des deutschen Gewerkschaftsbundes ver.di aufmerksam, die sich unter dem Slogan „Wasser ist ein Menschenrecht!“ für einen gerechteren Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung einsetzt. Dass es sich dabei nicht nur um ein Problem zahlreicher Entwicklungsländer handelt, zeigt der Umstand, dass auch in Europa fast zwei Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung haben; weltweit sind es zwei Milliarden.

Die größte Gefährdung einer solchen flächendeckenden, global gerechten Wasserversorgung geht nach Ansicht des Gewerkschaftsbundes von der zunehmenden Liberalisierung und Marktorientierung der Wasserwirtschaft aus, die die Preise für die Ressource Wasser auf lange Sicht ins Unermessliche steigen lässt. Aus diesem Grund setzt sich ver.di mit der Kampagne auch für ein Umdenken innerhalb der Europäischen Union ein, in dessen Zuge Wasserversorgung nicht länger als Ware, sondern als öffentliche Dienstleistung gehandelt wird. Denn nur wenn Wasser als Menschenrecht und als öffentliches Gut gilt, kann nach Meinung ver.dis ein (global) gerechter Zugang zu dieser Ressource sichergestellt werden.

Aus dieser Erkenntnis leiten sich denn auch die drei Hauptforderungen der Kampagne ab:

1. Garantierte Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung für alle BürgerInnen der Europäischen Union.
Wir sind der Meinung, dass die Europäische Union das Menschenrecht auf Wasser insofern verwirklichen muss, als

© Amir Kaljikovic

© Amir Kaljikovic

Wasser und sanitäre Grundversorgung dem europäischen Recht unterliegen (als Dienstleistung von allgemeinem Interesse). Die Europäische Union muss die einzelstaatliche Umsetzung dieses Menschenrechts durch die Festlegung verbindlicher Ziele für alle Mitgliedstaaten fördern, um eine universelle Geltung zu erreichen.

2. Menschenrechte vor Marktinteressen. Keine Liberalisierung der Wasserversorgung.
Wir fordern von der EU einen Umdenkprozess, der anstelle des marktorientierten Modells mit dem Schwerpunkt Wettbewerb ein auf Rechten basierendes Modell mit dem Schwerpunkt öffentliche Dienstleistungen setzt. Wasser ist eine begrenzte natürliche Ressource und ein öffentliches Gut, das für Leben und Gesundheit unverzichtbar ist. Es ist ein ‚natürliches’ Monopol und muss aus dem Geltungsbereich der Binnenmarktregeln ausgenommen werden.

3. Globaler/universeller Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung für alle.
Wir sind der Überzeugung, dass die EU sich stärker für den universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung einsetzen sollte. Die EU muss Ziele setzen und den universellen (globalen) Zugang Wasser und sanitärer Grundversorgung zu einem Bestandteil ihrer Entwicklungspolitik machen. Auf diese Weise kann die EU aktiv das Recht auf den globalen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung fördern.“

(Zitiert nach: Hintergrundinformationen zur Europäischen Bürgerinitiative: Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht!)

Die Kampagne sucht nach wie vor UnterstützerInnen, die mit ihrer Unterschrift bei einer Online-Bürgerinitiative  ein Zeichen setzen, um die EU-Kommission zum Handeln zu bewegen.

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